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Viele Pflanzenschutzmittel sind giftig für die Umwelt und auch für den Menschen. Deshalb dürfen sie auch nicht an Hobbygärtner und Gartenfreunde verkauft werden, sondern nur an professionelle Gärtner, Landwirte und Winzer. Auf Amazon, Ebay und Co. bieten gewerbliche und private Verkäufer die verbotene Ware jedoch oft für jeden an – ohne Hinweise und ohne Kontrollen. In Testkäufen haben wir die verbotenen Mittel auch erhalten.
Internetshops unterwandern immer häufiger die strengen Vorgaben des Pflanzenschutzgesetzes für die Abgabe von Profi-Pflanzenschutzmitteln wie Glyfos und Mospilan. So bieten Händler auf Amazon.de, Ebay.de und Alibaba.com beispielsweise 5-Liter-Kanister des Profi-Unkrautvernichters Glyfos mit dem hoch umstrittenen Wirkstoff Glyphosat an. So hat die Internationale Agentur für Krebsforschung der Weltgesundheitsorganisation (WHO) erst kürzlich Glyphosat als „wahrscheinlich krebserregend“ für den Menschen eingestuft. Auch Kleinpackungen des Profi-Insektizids Mospilan, das von Privatleuten nicht gegen die Kirschfruchtfliege eingesetzt werden darf, werden angepriesen. „Drei, zwei eins, meins“ heißt es im Internet, ohne den gesetzlich vorgeschriebenen Hinweis, dass nur Landwirte oder Gärtner diese Produkte kaufen dürfen. Sogar längst gänzlich verbotene Wirkstoffe wie DDT oder Lindan kann jedermann leicht finden und bestellen.
Mühelos und zu günstigen Preisen konnten Testkäufer der Stiftung Warentest Mospilan und Glyfos bestellen – an Privatanschriften. In einem Fall kam die giftige Fracht bereits über Nacht. Die Pflanzenschutzämter der Bundesländer registrieren zwar solche Verstöße von Internethändlern, haben aber wegen der schieren Masse der Angebote zunehmend Probleme, sie zu verfolgen. Ausländische Shops rechtlich zu belangen, gestaltet sich für die Behörden extrem schwierig.
Die Pflanzenschutzämter haben angekündigt, die Online-Kontrollen zumindest für ordnungswidrige Angebote aus Deutschland noch in diesem Jahr zu verstärken. Das wird auch nötig sein, da ab dem 27. November 2015 sogar strengere Bedingungen als bisher gelten: Verkäufer von Profi-Pflanzenschutzmitteln müssen dann nicht mehr nur auf den Profi-Charakter ihrer Produkte hinweisen. Sie sind ab diesem Zeitpunkt auch verpflichtet, sich von ihren Kunden einen sogenannten Sachkundenachweis zeigen zu lassen. Alle Internetshops dahingehend zu überprüfen, dürfte allerdings schwierig werden.
Obwohl sie wegen ihrer negativen Auswirkungen auf die Umwelt umstritten sind, ist der Nettoinlandsumsatz von Pflanzenschutzmitteln laut Industrieverband Agrar 2014 erneut stark gestiegen: um 6,2 Prozent auf 1,6 Milliarden Euro.