Pflanzen­schutz­mittel: Riskantes Gift für jedermann







Quelle Image:  Unbekannt

 

Viele Pflanzen­schutz­mittel sind giftig für die Umwelt und auch für den Menschen. Deshalb dürfen sie auch nicht an Hobby­gärtner und Gartenfreunde verkauft werden, sondern nur an professionelle Gärtner, Land­wirte und Winzer. Auf Amazon, Ebay und Co. bieten gewerb­liche und private Verkäufer die verbotene Ware jedoch oft für jeden an – ohne Hinweise und ohne Kontrollen. In Testkäufen haben wir die verbotenen Mittel auch erhalten.


 

Wirkungs­lose Vorschriften

Internet­shops unter­wandern immer häufiger die strengen Vorgaben des Pflanzenschutzgesetzes für die Abgabe von Profi-Pflanzen­schutz­mitteln wie Glyfos und Mospilan. So bieten Händler auf Amazon.de, Ebay.de und Alibaba.com beispiels­weise 5-Liter-Kanister des Profi-Unkraut­vernichters Glyfos mit dem hoch umstrittenen Wirk­stoff Glyphosat an. So hat die Interna­tionale Agentur für Krebs­forschung der Welt­gesund­heits­organisation (WHO) erst kürzlich Glyphosat als „wahrscheinlich krebserregend“ für den Menschen einge­stuft. Auch Klein­packungen des Profi-Insektizids Mospilan, das von Privatleuten nicht gegen die Kirsch­frucht­fliege einge­setzt werden darf, werden angepriesen. „Drei, zwei eins, meins“ heißt es im Internet, ohne den gesetzlich vorgeschriebenen Hinweis, dass nur Land­wirte oder Gärtner diese Produkte kaufen dürfen. Sogar längst gänzlich verbotene Wirk­stoffe wie DDT oder Lindan kann jedermann leicht finden und bestellen.





Chemiekeule per Post – kommt über Nacht

Mühelos und zu güns­tigen Preisen konnten Testkäufer der Stiftung Warentest Mospilan und Glyfos bestellen – an Privat­anschriften. In einem Fall kam die giftige Fracht bereits über Nacht. Die Pflanzen­schutz­ämter der Bundes­länder registrieren zwar solche Verstöße von Internethänd­lern, haben aber wegen der schieren Masse der Angebote zunehmend Probleme, sie zu verfolgen. Ausländische Shops recht­lich zu belangen, gestaltet sich für die Behörden extrem schwierig.

 

Mehr Kontrollen sollen helfen

Die Pflanzen­schutz­ämter haben angekündigt, die Online-Kontrollen zumindest für ordnungs­widrige Angebote aus Deutsch­land noch in diesem Jahr zu verstärken. Das wird auch nötig sein, da ab dem 27. November 2015 sogar strengere Bedingungen als bisher gelten: Verkäufer von Profi-Pflanzen­schutz­mitteln müssen dann nicht mehr nur auf den Profi-Charakter ihrer Produkte hinweisen. Sie sind ab diesem Zeit­punkt auch verpflichtet, sich von ihren Kunden einen sogenannten Sachkundenachweis zeigen zu lassen. Alle Internet­shops dahin­gehend zu über­prüfen, dürfte allerdings schwierig werden.





Umsatz von Pflanzen­schutz­mitteln steigt

Obwohl sie wegen ihrer negativen Auswirkungen auf die Umwelt umstritten sind, ist der Nettoin­lands­umsatz von Pflanzen­schutz­mitteln laut Industrie­verband Agrar 2014 erneut stark gestiegen: um 6,2 Prozent auf 1,6 Milliarden Euro.











Artikel verfasst von

Amparo Maike Vollmer

https://wunderwelt.red/

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