Die Verbraucher-Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH aus Lahr bereitet derzeit im Fall Harbarth eine Beschwerde vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) vor. Das Bundesverfassungsgericht hatte am 18. März 2020 (Az:. 2 BvR 2088/19) die Verfassungsbeschwerde der Kanzlei gegen die Ernennung von Stephan Harbarth zum Bundesverfassungsrichter nicht angenommen. Der Gang ans europäische Gericht ist die letzte Möglichkeit doch noch mit der Beschwerde Gehör zu finden.
Nach wie vor halten Mandanten der Kanzlei Harbarth am Bundesverfassungsgericht für nicht tragbar. Der ehemalige Abgeordnete und Rechtsanwalt soll vom Bundesrat am Freitag, 15. Mai, zum Gerichtspräsidenten gewählt werden. „Durch die Personalie Harbarth sehen wir die Gefahr, dass Lobbyisten aus der Automobilindustrie direkt Einfluss auf das Gericht ausüben können“, begründete Kanzlei-Mitinhaber Ralph Sauer den Gang ans Verfassungsgericht. Dieser Sorge wird mit der Anrufung des EGMR unterstrichen.
Tadellose Ruf des Verfassungsgerichts bereits jetzt beschädigt
Die Verbraucher-Kanzlei hatte am 28. November 2019 Beschwerde gegen die Ernennung des ehemaligen Bundestagsabgeordneten Stephan Harbarth eingelegt, weil Mandanten die Befürchtung haben, Harbarth könne aufgrund seiner früheren Tätigkeit als Anwalt für die Kanzlei Schilling, Zutt & Anschütz aus Mannheim nicht objektiv Recht sprechen. Zu den Mandanten von SZA gehören unter anderem die Automobil- und Pharmaindustrie. Überraschend war für die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer der ablehnende Beschluss des Bundesverfassungsgerichts nicht gekommen.
„Im Gegensatz zu einer öffentlichen Verhandlung erledigt sich die Sache auf diese Weise lautlos. Die ganze Sache ist dem Bundesverfassungsgericht ohnehin unangenehm“, meinte Ralph Sauer, Mitinhaber und Geschäftsführer der Kanzlei. Der nationale Weg war mit der Nichtannahme der Beschwerde zu Ende. Auf europäischer Ebene gibt es jedoch die Möglichkeit einer Beschwerde vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg.
Bereits jetzt hält Sauer das Ansehen des Bundesverfassungsgerichts durch den Fall Harbarth für beschädigt. Mit den insgesamt vier Beschwerden gegen die Ernennung Harbarths zum Verfassungsrichter habe sich das Gericht nie wirklich beschäftigt, obwohl einige der Beschwerden Substanz hatten. Da werde lieber auf Biegen und Brechen an einer Personalie festgehalten, ohne tatsächlich den Sachverhalt zu prüfen.
Online-Petition soll Harbarth als Gerichtspräsidenten verhindern
Die Wahl zum neuen Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts wird im Vorfeld von vielen Misstönen begleitet. Die Amtszeit von Andreas Voßkuhle ist am 6. Mai 2020 abgelaufen. Der ehemalige Bundestagsabgeordnete Stephan Harbarth und Vizepräsident des Gerichts gilt als designierter Nachfolger und soll am Freitag, 15. Mai 2020, vom Bundesrat gewählt werden. Dazu benötigt er eine Zweidrittelmehrheit.
Sein Image ist von vier abgelehnten Verfassungsbeschwerden und jetzt auch noch von einer Online-Petition sowie einer Unterschriftensammlung, die sich gegen seine Wahl richten, angekratzt. Mit seiner früheren Tätigkeit für die Kanzlei SZA und seinen ungeklärten Einkommensverhältnissen als Bundestagsabgeordneter beschäftigen sich vor allem die sozialen Medien.
Die Bürgerrechtlerin Marianne Grimmenstein hat auf der Plattform www.change.org eine Online-Petition gegen die Wahl Harbarths zum Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts auf den Weg gebracht. Bisher haben rund 11.313 User unterschrieben. Grimmenstein hält Harbarth aufgrund seiner beruflichen und politischen Vergangenheit für ungeeignet, Nachfolger von Andreas Voßkuhle zu werden. Sie und ihre Unterstützer fordern daher den Bundesrat dazu auf, Harbarth nicht in das Amt des Gerichtspräsidenten zu wählen. Sie befürchtet durch eine mögliche Wahl die Demontage des Rechtsstaates. „Ein Konzern-Lobbyist, wie Stephan Harbarth einer ist, wird niemals unserem Gemeinwohl dienen“, fasst Grimmenstein ihr Unwohlsein bei der Personalie zusammen.
Neben der Online-Petition initiierte sie noch eine Unterschriften-Sammlung gegen die Wahl Harbarths zum Präsidenten. Am 12. Mai 2020 konnte sie insgesamt 14.451 Unterschriften dem Präsidenten des Bundesrates Dietmar Woidke und den Mitgliedern des Bundesrates zuschicken. An der Online-Petition können sich besorgte Bürger weiter beteiligen. Sie forderte dabei von Woidke, sich von einer möglichen Wahl Harbarths zu distanzieren.
Was spricht gegen Stephan Harbarth als Bundesverfassungsrichter?
Dr. Stoll & Sauer führte Musterfeststellungsklage gegen VW mit an
Bei der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH handelt es sich um eine der führenden Kanzleien im Abgasskandal. Die Kanzlei führt mehr als 12.000 Gerichtsverfahren im Abgasskandal bundesweit und konnte bereits hunderte positive Urteile erstreiten. In dem renommierten JUVE Handbuch 2017/2018, 2018/2019 und 2019/2020 wird die Kanzlei in der Rubrik Konfliktlösung – Dispute Resolution, gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten besonders empfohlen für den Bereich Kapitalanlageprozesse (Anleger). Die Gesellschafter Dr. Ralf Stoll und Ralph Sauer führten in der RUSS Litigation Rechtsanwaltsgesellschaft mbH für den Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) außerdem die Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG und verhandelten einen 830-Millionen-Euro-Vergleich aus. Damit haben die beiden Inhaber Rechtsgeschichte geschrieben. Im JUVE Handbuch 2019/2020 wird die Kanzlei deshalb für ihre Kompetenz beim Management von Massenverfahren als marktprägend erwähnt.
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